Allgemeine Geschäftsbedingungen
Kolleg für kommerzielle Tanzstile und -pädagogik
1. Mitgliedschaft: Alle Auszubildenden des KKTP sind während der Ausbildungszeit (4 Semester) Mitglieder im Verein arriOla – Sportverein zur Förderung junger Tanztalente (ZVR-Zahl: 829613244). Die Mitgliedschaft endet bei Nichtverlängerung automatisch mit Beendigung der Ausbildung.
2. Durch die Unterzeichnung des Ausbildungsvertrages des KKTP erklären Sie sich mit diesen AGB und der Einhaltung des Ausbildungsvertrages einverstanden!
3. Teilnehmerzahl: um eine ideale und individuelle Betreuung zu ermöglichen, findet ein Jahrgang ab mindestens 5 Teilnehmern statt. Pro Jahrgang nimmt das KKTP maximal 10 Auszubildende auf.
4. Das Kolleg erbringt folgende Leistungen in seinen Räumlichkeiten:
Montag bis Donnerstag 5 tänzerische Praxisstunden in den Hauptfächern im Rahmen der arriOla Flatrate.
Donnerstags wöchentlich ein Unterrichtsversuch mit anschließender Reflexion, sowie halbjährlich wechselnder Theorieunterricht (gesamt 4 EH).
Freitags vormittag halbjährlich wechselnd 3 tänzerische Praxisstunden.
Ferner 3x pro Semester Pflichtseminare & Prüfung geblockt am Wochenende.
5. Ein Semester des Kollegs besteht aus 13 Einheiten. Eine Unterrichtseinheit dauert zwischen 50 und 90 Minuten.
6. Es gelten die Ferien des primOrama Tanzstudios.
7. Das monatliche Schulgeld beträgt 450€, zahlbar auf das Konto des KKTP. Bei einmaliger Zahlung reduziert sich der Betrag auf 1.650 € (pro Semester) bzw. 3.000 € (pro Jahr).
8. Das Schulgeld muss spätestens am 3. Werktag des Monats auf dem Konto des Kollegs eingegangen sein. Bei Verzug ab 10 Tagen sind 5% über dem Basiszinssatz der europäischen Zentralbank zu entrichten. Bei einem Zahlungsrückstand von einem Betrag von mehr als 500€ ist das Kolleg zur fristlosen Kündigung berechtigt.
9. Während der Ausbildung sind tanzpädagogische Praxisstunden im Rahmen von mindestens 120 Stunden zu absolvieren, welche mit einem Stundensatz von 20€ via PRAE ausbezahlt werden. In der Regel handelt es sich dabei um Vertretungsstunden und 2 Kurse für die Dauer von einem Jahr.
Zudem wird die Betreuung der Kinder bei Aufführungen und ein Feriencamp vorausgesetzt und entsprechend der Tarife des Vereins ausbezahlt.
10. Zu Beginn der Ausbildung hinterlegt der/die Auszubildende eine Kaution von 500€, die bei ordnungsgemäßem Zahlungsverkehr zu Vertragsende vom Kolleg rückgezahlt wird.
11. Während der zweijährigen Schulzeit kann der/die Auszubildende mit einer Frist von acht Wochen zum Ende des Ausbildungsjahres (spätestens Ende April) schriftlich kündigen. Erfolgt keine fristgerechte Kündigung, verlängert sich der Ausbildungsvertrag um das zweite Jahr. Kündigt der/die Auszubildende aus wichtigem Grund, an den strenge Anforderungen zu stellen sind (z. B. schwere Verletzung oder Krankheit, die die weitere Ausbildung unmöglich machen), so muss nicht bis zum Ende des jeweiligen Ausbildungsjahres fortbezahlt werden. Ein Anspruch auf Rückzahlung des bereits begonnen Monats besteht nicht. Die Rückerstattung bereits bezahlter Ausbildungsgebühren im Falle einer Einmalzahlung im Voraus ist nur in Gutscheinform möglich.
Im Falle der Absage eines Jahrgangs, werden die Kosten vom KKTP aliquot rückerstattet.
12. Ein Wechsel von Lehrpersonen, des Kursortes o.ä. erhebt keinen Anspruch auf Rückerstattung der Ausbildungsgebühren.
13. Die Haftung des Kollegs für Schäden und vertragliche Haupt- und Nebenpflichten wird auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.
14. Bildrechte: Foto- und Videomaterial von Unterrichtsstunden darf auf unbestimmte Zeit für vereinsinterne Zwecke (Gestaltung der Räumlichkeiten, Einladungen, Website etc), für Medienpräsenz (TV, Print, Online) und Werbung (Drucksorten, Merchandise usw) verwendet werden.
15. Datenschutz: die bei der Anmeldung angegebenen Daten bleiben in unserem internen System gespeichert, werden aber nie an dritte weitergegeben. Auf Wunsch können diese nach Beendigung der Ausbildung auch wieder vollständig gelöscht werden. Mehrmals jährlich wird an alle gespeicherten E-mail-Adressen ein Newsletter verschickt, der natürlich jederzeit mittels Unsubscribe-Funktion abbestellt werden kann.
16. Hausordnung: alle Auszubildenden sind zur Einhaltung der Hausordnung des arriOla und primOrama Tanzstudio verpflichtet.
17. Druck-, Satz- und Rechtschreibfehler vorbehalten.